Für welchen Beschäftigungsfall gilt die Berechnung?
Das Modell nimmt einen regulären Arbeitnehmer außerhalb Sachsens an, der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert ist. Es berücksichtigt in seiner einfachen Auswahl entweder Kinderlosigkeit ab dem 23. Lebensjahr oder einen Elternfall ohne Mehrkind-Abschläge.
Die Eingabe ist auf höchstens 77.400 € Jahresbrutto begrenzt; die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 €. Bei höherem Einkommen sind freiwillige GKV, private Krankenversicherung und weitere Sonderfälle wichtig. Die Grenze von 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist eine andere Größe.