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DEUTSCHLAND · KALENDERJAHR 2026

Was bleibt vom Bruttogehalt übrig?

Berechnen Sie die gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge und eine vereinfachte Schätzung der Einkommensteuer für 2026. Die Lohnsteuer nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan wird ausdrücklich nicht berechnet.

Ihre Angaben

Eingeschränkter Fall: gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Standard-Arbeitnehmer, außerhalb Sachsens, ein Kind oder kinderlos ab 23. Keine Steuerklassenberechnung. Nur Jahresbrutto bis 77.400 €; keine private Krankenversicherung, keine Midijobs.

Ihre unverbindliche Schätzung

Netto pro Monat nach vereinfachtem Jahresmodell2.349,42 €Unverbindliches Jahresnetto: 28.193,00 €

Beiträge und Tarif-Schätzung 2026

Jahresbrutto42.000,00 €
Rentenversicherung (Arbeitnehmer 9,3 %)3.906,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)546,00 €
Krankenversicherung (inkl. halbem Zusatzbeitrag)3.675,00 €
Pflegeversicherung (ohne Sachsen)1.008,00 €
Arbeitnehmer-Sozialabgaben gesamt9.135,00 €
Vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen31.599,00 €
Tarifliche Einkommensteuer (§ 32a, grob)4.672,00 €
Geschätztes Netto nach Modell28.193,00 €
Arbeitnehmer-Sozialversicherung im Jahr9.135,00 €
ANLEITUNG · 2026

Schritt für Schritt Brutto und Netto prüfen

  1. 01

    Tragen Sie das gesamte Jahresbruttogehalt aus Ihrer regulären Beschäftigung ein. Für ein festes Monatsgehalt multiplizieren Sie mit zwölf. Sonderzahlungen sind hier nicht gesondert modelliert.

  2. 02

    Nutzen Sie den tatsächlichen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Für 2026 beträgt der amtlich durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %, aber einzelne Kassen weichen ab; der Arbeitnehmer trägt die Hälfte.

  3. 03

    Wählen Sie den Pflegeversicherungsfall. Kinderlose ab 23 zahlen zusätzlich 0,6 Prozentpunkte; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 können weitere Abschläge haben, die dieses vereinfachte Modell nicht abbildet.

  4. 04

    Prüfen Sie die einzelnen Versicherungsbeiträge. Die tarifliche Jahres-Einkommensteuer nach § 32a wird hier aus einer ausdrücklich vereinfacht geschätzten Bemessungsgrundlage berechnet. Für die tatsächliche Lohnsteuer und das Netto nutzen Sie den offiziellen BMF-Rechner beziehungsweise die Gehaltsabrechnung.

Warum ist das Netto nicht exakt?

Wichtige Einschränkung: Dieses Modell ist KEIN amtlicher Brutto-Netto-Rechner. Bei der Steuer wird das Jahresbrutto vereinfacht um Arbeitnehmer-Sozialabgaben, 1.230 € Werbungskostenpauschale und 36 € Sonderausgaben gekürzt. Die offizielle Lohnsteuer nutzt den BMF-Programmablaufplan inklusive Vorsorgepauschale, Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und weiterer Regeln. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sachsen, Kinderzahl-Abschläge, private Versicherung, Sonderzahlungen, Rentner, Beamte und sonstige Sonderfälle fehlen. Die monatliche Schätzung kann deshalb vom tatsächlichen Gehaltsnetto deutlich abweichen.

Häufige Fragen

Ist das meine tatsächliche Lohnsteuer in Steuerklasse 1?

Nein. Die dargestellte tarifliche Einkommensteuer ist nur ein vereinfachter Jahreswert. Die amtliche Lohnsteuer ist anhand des BMF-Programmablaufplans und Ihrer ELStAM-Daten zu berechnen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?

Für 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2,9 %. Ihr tatsächlicher Kassensatz kann höher oder niedriger liegen.

Warum endet der Rechner bei 77.400 €?

Das ist 2026 die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Höhere Einkommen können freiwillig gesetzlich oder privat versichert sein und benötigen zusätzliche Fallunterscheidungen.

Offizielle Rechtsgrundlagen 2026

Quellen zu Steuerformel, Abgaben und Beitragsgrenzen. Nutzen Sie für Ihren konkreten Lohnsteuerabzug den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner.

BMF — offizieller Lohn- und Einkommensteuerrechner BMF — §32a Einkommensteuertarif 2026 BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen 2026 Germany Trade & Invest — Sozialversicherung

Weitere Rechner

UK Take-home Pay US Paycheck 2026 India Income Tax
AUSFÜHRLICHE ANLEITUNG

Brutto-Netto 2026: Beiträge, Nettoschätzung und Grenzen des Modells

Dieser Rechner erklärt die Größenordnung der gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge und eines vereinfachten Jahresnettos in Deutschland. Er eignet sich zum Verständnis einzelner Sozialabgaben, nicht zur verbindlichen Berechnung einer Gehaltsabrechnung oder eines individuellen Steuerklassen-Netto.

01

Für welchen Beschäftigungsfall gilt die Berechnung?

Das Modell nimmt einen regulären Arbeitnehmer außerhalb Sachsens an, der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert ist. Es berücksichtigt in seiner einfachen Auswahl entweder Kinderlosigkeit ab dem 23. Lebensjahr oder einen Elternfall ohne Mehrkind-Abschläge.

Die Eingabe ist auf höchstens 77.400 € Jahresbrutto begrenzt; die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 €. Bei höherem Einkommen sind freiwillige GKV, private Krankenversicherung und weitere Sonderfälle wichtig. Die Grenze von 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist eine andere Größe.

02

Woraus bestehen die Abzüge?

Die Arbeitnehmerseite zahlt in diesem Modell 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der allgemeine gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt anteilig 7,3 % für Beschäftigte, zuzüglich der Hälfte des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Bei der Pflegeversicherung gilt hier außerhalb Sachsens für Kinderlose ab 23 Jahren ein anderer Arbeitnehmeranteil als im dargestellten Elternfall. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 können weitere Abschläge haben, die nicht abgebildet werden. Die Beiträge sind nicht dasselbe wie die tarifliche Einkommensteuer.

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Beispiel: 42.000 € Jahresbrutto

Tragen Sie 42.000 € Jahresbrutto und als Beispiel den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ein. Prüfen Sie anschließend die einzelnen Zeilen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Vergleichen Sie den kinderlosen Fall mit der einfachen Elternauswahl.

Die als 'Netto pro Monat' bezeichnete Größe ist das vereinfachte Jahresergebnis geteilt durch zwölf. Es ist ausdrücklich keine Simulation der Lohnsteuerklasse I, III oder V und ersetzt keine tatsächliche Lohnabrechnung.

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Was Sie vor einer Entscheidung prüfen müssen

Die offizielle Lohnsteuer wird nach dem BMF-Programmablaufplan unter anderem aus Steuerklasse, Vorsorgepauschale und ELStAM-Informationen abgeleitet. Hier wird stattdessen eine ausdrücklich grobe Jahreseinkommensteuer nach § 32a geschätzt. Unterschiede können beträchtlich sein.

Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sachsen, Kinderzahl, Midijobs, Beamtenstatus, Sonderzahlungen, Sachbezüge oder private Krankenversicherung erfordern andere Berechnungen. Verwenden Sie für Vertragsvergleiche die offiziellen BMF-Werkzeuge und konkrete Arbeitgeberabrechnungen.

Nur zur Information und Planung. Verbindliche Werte bitte anhand amtlicher Unterlagen prüfen.