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DEUTSCHLAND · UMSATZSTEUER 2026

Mehrwertsteuerrechner: MwSt. hinzurechnen oder herausrechnen

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer aus Brutto- oder Nettopreis berechnen. 19%, 7%, 0% oder eigener Steuersatz, Warenmenge und Steuerbetrag auf einen Blick.

ZUM ERSTEN MAL HIER?

Mehrwertsteuer richtig berechnen: Brutto, Netto und Umsatzsteuer

Sie prüfen eine Rechnung oder erstellen einen Kostenvoranschlag? Dieser Rechner trennt den Grundpreis von der Umsatzsteuer. Ob Sie rechtlich Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.

Dafür ist der Rechner hilfreich

  • Sie möchten in einem Verkaufspreis von 119 € die Mehrwertsteuer erkennen.
  • Sie schreiben ein Angebot mit 100 € Nettopreis.
  • Sie vergleichen die Kosten von mehreren gleichen Artikeln.

Mit diesen Angaben beginnen

  1. 1. Stückpreis und Menge eingeben.
  2. 2. Brutto wählen, wenn die Steuer bereits enthalten ist, sonst Netto.
  3. 3. Nur den für Ihre Ware oder Leistung überprüften Steuersatz auswählen.

Das Ergebnis verstehen

Netto ist die Bemessungsgrundlage. Umsatzsteuer ist der rechnerische Steueranteil, Brutto der Endpreis. Ihre Zahllast gegenüber dem Finanzamt kann anders ausfallen.

Ein Beispiel zum Ausprobieren

Bei 119 € brutto und 19 % Umsatzsteuer sind 100 € netto und 19 € Steuer enthalten. Bei 100 € netto ergibt sich 119 € brutto.

Diesen Fehler vermeiden Von 119 € einfach 19 % abzuziehen wäre falsch. Ein Kleinunternehmer darf zudem nicht allein wegen dieses Ergebnisses Umsatzsteuer ausweisen.

Ausführliche Erklärungen folgen unter dem Rechner ↓

Preis eingeben

Ist der Preis brutto oder netto?

Steuersatz auswählen

2026 beträgt der Regelsteuersatz 19%, der ermäßigte Satz 7% und für bestimmte Umsätze gilt 0%. Eine Steuerbefreiung ist nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Nullsteuersatz. Die steuerliche Einordnung der Leistung sowie Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung und Reverse Charge werden nicht automatisch geprüft.

Ihre Umsatzsteuerberechnung

Bruttogesamtpreis120,00 €Umsatzsteuerbetrag: 19,16 €

Die Rechenformel

Nettogesamtpreis100,84 €
Umsatzsteuerbetrag19,16 €
Bruttogesamtpreis120,00 €
Netto pro Stück100,84 €
USt. je Stück19,16 €
Brutto pro Stück120,00 €
MEHRWERTSTEUER VERSTEHEN

So nutzen Sie den Mehrwertsteuerrechner

  1. 01

    Geben Sie den Netto- oder Brutto-Stückpreis und die Stückzahl ein. Bei unterschiedlichen Steuersätzen sind die Positionen getrennt zu berechnen.

  2. 02

    Wählen Sie, ob die eingegebene Zahl bereits Umsatzsteuer enthält. Beispiel: 119 € Brutto bei 19% entsprechen 100 € Netto zuzüglich 19 € Steuer.

  3. 03

    Stellen Sie 19%, 7%, 0% oder Ihren nachweislich zutreffenden Steuersatz ein. Ob die Leistung begünstigt ist, richtet sich nach dem UStG, nicht nach diesem Rechner.

  4. 04

    Kontrollieren Sie Netto-, Steuer- und Bruttobetrag. Die Rundung je Rechnungszeile kann vom hier berechneten exakten Gesamtwert abweichen.

Die Rechenformel

2026 beträgt der Regelsteuersatz 19%, der ermäßigte Satz 7% und für bestimmte Umsätze gilt 0%. Eine Steuerbefreiung ist nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Nullsteuersatz. Die steuerliche Einordnung der Leistung sowie Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung und Reverse Charge werden nicht automatisch geprüft.

Bei Bruttoeingabe wird der Nettowert durch Division mit (1 + Steuersatz/100) ermittelt. Bei Nettoeingabe wird die Steuer zum Nettowert addiert. Rundung und Rechnungspositionen können das tatsächliche Dokument beeinflussen.

Häufige Fragen

Wie berechne ich 19% MwSt. aus dem Bruttopreis?

Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist die darin enthaltene Umsatzsteuer.

Ist ein Umsatz mit 0% dasselbe wie steuerfrei?

Nein. Nullsteuersatz, Steuerbefreiung und Kleinunternehmerregelung unterscheiden sich in den rechtlichen Wirkungen.

Gilt 7% für alle Speisen und Getränke im Restaurant?

Nein. Seit Januar 2026 gelten besondere Regeln für Speisen; Getränke können anders besteuert werden. Prüfen Sie den konkreten Umsatz.

Europäische Union — Mehrwertsteuersätze nach Mitgliedstaat

2026 beträgt der Regelsteuersatz 19%, der ermäßigte Satz 7% und für bestimmte Umsätze gilt 0%. Eine Steuerbefreiung ist nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Nullsteuersatz. Die steuerliche Einordnung der Leistung sowie Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung und Reverse Charge werden nicht automatisch geprüft.

Europäische Union — Mehrwertsteuersätze nach Mitgliedstaat

Andere Länderrechner

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AUSFÜHRLICHE ANLEITUNG

Mehrwertsteuer richtig berechnen: Brutto, Netto und Umsatzsteuer

Sie prüfen eine Rechnung oder erstellen einen Kostenvoranschlag? Dieser Rechner trennt den Grundpreis von der Umsatzsteuer. Ob Sie rechtlich Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.

01

Für welchen Alltag hilft der Rechner?

Ob Handwerkerangebot, Einkauf eines Betriebsmittels oder Kassenbon: Häufig kennen Sie nur den Netto- oder den Bruttopreis. Die mathematische Umrechnung zeigt, wie der andere Betrag entsteht.

Ein Rechnungsbetrag sagt noch nichts darüber aus, ob ein Umsatz steuerpflichtig oder steuerbefreit ist. Diese Einordnung muss unabhängig von der Rechenfunktion geprüft werden.

02

Warum 119 Euro durch 1,19 geteilt werden

Ein Bruttopreis von 119 € entspricht bei 19 % Steuer genau 119 % der Nettobasis. Daher ist 119 / 1,19 = 100 € netto und der Steueranteil 19 €.

Aus einem Nettoangebot von 100 € wird umgekehrt durch Multiplikation mit 1,19 ein Bruttobetrag von 119 €. Bei Rechnungen mit vielen Positionen können Rundungsunterschiede auftreten.

03

Regelsteuersatz und ermäßigter Satz

19 % gelten als deutscher Regelsteuersatz; 7 % sind für bestimmte Leistungen und Lieferungen vorgesehen. Steuerbefreiungen und besondere Fälle sind davon zu unterscheiden.

Beim grenzüberschreitenden Einkauf, Reverse Charge oder Vorsteuerabzug kann die Behandlung anders ausfallen. Der Rechner wählt keinen Steuertatbestand und prüft keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

04

Was vor dem Schreiben einer Rechnung wichtig ist

Je nach Art und Größe des Unternehmens gelten Rechnungspflichtangaben und gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Nicht jede unternehmerische Rechnung enthält einen Umsatzsteuerbetrag.

Die CSV-Ausgabe ist eine Rechenübersicht und keine rechtssichere Rechnung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung. Prüfen Sie die offiziellen Vorgaben des BMF und der Finanzverwaltung.

Nur zur Information und Planung. Verbindliche Werte bitte anhand amtlicher Unterlagen prüfen.